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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Outdoorschule Nenana

1. Vertragsabschluss:
Ein Vertrag zwischen Kunden und der Outdoorschule Nenana kommt ausschließlich schriftlich zustande. Nach Anmeldung erhält der Kunde eine schriftliche Buchungsbestätigung. In der Buchungsbetätigung sind Art der Leistungen, Preise, Teilnehmerzahl und Datum für den Kurs/ die Tour aufgeführt. Der Kunde wird aufgefordert diese Daten nochmals zu prüfen. Entsprechende Daten in der Buchungsbestätigung werden ohne Reklamation des Kunden zum Vertragsgegenstand. Meldet der Anmelder zusätzliche TeilnehmerInnen an, so steht dieser für deren Vertragspflichten ebenso wie für seine eigene ein.

2. Bezahlung und Preise:
Bei Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 20% des Tourenpreises/des Kurspreises zu entrichten.

Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf folgendes Konto:

Postbank Stuttgart
Bankleitzahl 60010070
Konto-Nr: 350382708.

Der Restbetrag ist entweder bar am Kurstag oder per Überweisungen nach dem Kurs zu bezahlen. Werden Pauschalpreise pro Person auf der Grundlage einer Mindestteilnehmerzahl vereinbart und ist die tatsächliche Teilnehmerzahl geringer, berechnen wir den Gesamtpreis immer nach der gebuchten Mindestteilnehmerzahl. Nehmen mehr Personen als die in der Buchungsbestätigung genannten Mindestteilnehmer teil, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl am Veranstaltungstag berechnet.

3. Rücktritt durch Kunden:
Tritt ein Kunde bis 14 Tage vor dem gebuchten Kurs/ Tour vom Vertrag zurück, behalten wir die geleistete Anzahlung (20% der Kursgebühr) als Stornogebühr ein.
Bei einem Rücktritt 8 Tage vor dem gebuchten Kurs/ Tour werden 50% der vereinbarten Kursgebühr als Stornogebühr verrechnet.
Bei einem Rücktritt 2 Tage vor dem gebuchten Kurs/ Tour oder bei Nichterscheinen am Kurstag werden 80% der vereinbarten Kursgebühr als Stornogebühren verrechnet.

4. Kündigung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Erfordernisse:
Wird die Tour/ der Kurs infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert oder gefährdet, so kann die Outdoorschule Nenana vom Vertrag zurücktreten. Die Kursgebühr wird dann unverzüglich retourniert. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachte oder zur Beendigung des Kurses/ der Tour noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei Kanu und Floßbauaktionen ist die Outdoorschule Nenana berechtigt, auf andere Flüsse oder Seen auszuweichen, falls die aktuellen Wasserstände dies erforderlich machen.

Der Tourenleiter ist berechtigt, TeilnehmerInnen die gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für den Kurs/ die Tour notwendigen Vorraussetzungen nicht aufbringen, von dem Kurs/ der Tour auszuschließen bzw. den Kurs/ die Tour abzubrechen. Dem Tourenleiter bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der TeilnehmerInnen gefährden können ( z. B Wettersturz, hoher Wasserstand, Lawinengefahr, unzureichende Fähigkeiten der TeilnehmerInnen etc.) abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. Die Outdoorschule Nenana ist berechtigt, bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten.

5. Haftung:
Alle TeilnehmerInnen an Kursen/ Touren der Outdoorschule Nenana sind sich im Klaren, dass sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann. Die Ausrüstung entspricht den neusten Sicherheitsnormen, sämtliche Touren sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine umfangreiche Einführung vom Tourenleiter erteilt, die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die TeilnehmerInnen nehmen daher auf eigene Gefahr an Kursen/ Touren der Outdoorschule Nenana teil.
Der Veranstalter haftet im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden unsererseits oder der mit der Durchführung der Veranstaltung betrauten Person zurückzuführen sind. Die TeilnehmerInnen haften für die von ihnen verursachten Schäden selbst. Wir haften nur im Rahmen einer Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden, die auf ein Veranstalterverschulden zurückzuführen sind. Der Veranstalter haftet für Utensilien der TeilnehmerInnen ebenso wenig wie für Diebstahl und Vandalismus. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass auch bei ordnungsgemäßer Durchführung der Veranstaltung Kleidungsstücke, Schuhe und Schmuck beschädigt werden oder sogar kaputt gehen können. Hier übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die Lagerung von Gepäck und Privateigentum in unseren Fahrzeugen und Zelten oder von uns angemieteten Räumen erfolgen auf eigene Gefahr.

6. Mitwirkung:
Die TeilnehmerInnen haben sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourenleiters zu befolgen und an dem Kurs/ der Tour aktiv mitzuwirken. Die TeilnehmerInnen an einer Tour sollen sich gegenseitig unterstützen. Verletzungen oder Schäden an der Ausrüstung sind dem Tourenleiter unverzüglich zu melden.
Mit der Anmeldung bestätigen die TeilnehmerInnen, dass bei ihnen keine körperlichen oder psychischen Gebrechen vorliegen, die eine Mitwirkung an dem gebuchten Kurs/ Tour ausschließen. Die TeilnehmerInnen bestätigen, dass sie schwimmen können und den Kurs/ die Tour in einem einwandfreien Gesundheitszustand antreten. Diese Voraussetzungen müssen von allen teilnehmenden Personen erfüllt werden.

7. Mitverantwortung:
Nimmt ein Betreuer einer Organisation an einer Veranstaltung teil, hat er auch während der Veranstaltung weiterhin Aufsichtspflicht gegenüber seiner Gruppe.

8. Anreise und Beförderung:
Die Anreise erfolgt bei all unseren Touren in Eigenregie. Die Outdoorschule Nenana ist nicht für die Organisation und Durchführung der An- bzw. Abreise verantwortlich. Gelegenheitsfahrten in Fahrzeugen der Outdoorschule Nenana erfolgen stets in Form von Mitfahrgelegenheiten auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche und Schmerzensgelder, die über die Versicherungsdeckungssumme hinausgehen, können nicht geltend gemacht werden.

9. Ausrüstungshaftung:
Die leihweise überlassene Ausrüstung muss sorgsam behandelt werden. Bei Beschädigungen oder Verlust der Ausrüstung haftet der Vertragspartner in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

10. Bildmaterial:
Wir behalten uns vor, während der Veranstaltung aufgenommenes Bildmaterial für unsere Zwecke zu nutzen, z.B. für den Katalogdruck o.ä.

11. Ausschlussklausel:
Sollte eine Bestimmung dieser Verfassung ungültig sein, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.

Copyright 2020 Outdoorschule Nenana